Fötensarg
»MORPHEUS«
Fötensarg
»ANESIDORA«
Kleinkindsarg
»SELENE«
Kindersarg
»EIRENE«
Kindersarg
»GAIA«
Kindersarg
»HELIOS«

Vertriebsformen von
thoM - Särge für Kinder

1. Anerkennung
Mit Erteilung eines Auftrages an Thomas Matejek/Fa.Matcad (thoM-Särge für Kinder) werden die nachfolgenden Bedingungen von dem Besteller anerkannt.

2. Angebote
Alle unsere Angebote haben eine verbindliche Gültigkeit von 2 Monaten.

3. Bestellungen
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Werktagen nicht korrigiert bzw. geändert oder widerrufen wurde.

4. Preise
Alle Preise und vereinbarten Entgelte sind, soweit nicht anders ausgezeichnet, Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Druckfehler und Irrtümer in der Preisliste bleiben unter Vorbehalt.
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen bei Erstaufträgen immer Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen. Weiters sind wir berechtigt, bei Erstaufträgen die Forderung in voller Höhe im vorraus zu verlangen.
Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn wir über diese verfügen können. Zahlungswidmungen des Auftraggebers, etwa auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich. Zahlungen werden zuerst auf die ältesten bestehenden Kosten, auf Zinsen, sodann auf die Hauptsache angerechnet.

5. Lieferzeit
Lieferzeiten erfolgen nach Absprache und sind abhängig vom Bestellumfang bzw. Ausführung. Forderungen aus Lieferverzögerungen durch äußerliche Gewalt werden nicht anerkannt.

6.Lieferung, Versand und Transportversicherung
Es erfolgt eine normale, für den Versand üblicherweise geeignete Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung (Expresszustellung, besondere Art der Verpackung, bestimmtes Transportmittel, bestimmtes Transportunternehmen etc.) vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns für den Auftraggeber organisiert. Ist diesbezüglich nichts vereinbart erfolgt die Auswahl durch uns auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland erfolgt die Lieferung/Leistung jedenfalls auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Dieser ist verpflichtet jedenfalls für die entsprechende Verzollung, Versteuerung und Versicherung Sorge zu tragen. Gleichzeitig hat dieser auf seine Kosten sämtliche den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Deutschland bzw. der EU und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer- bzw. Leistungsort vereinbart, sind wir berechtigt am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Auftraggebers die Lieferung vorzunehmen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für die notwendigen Vorkehrungen für die Abnahme (insbesondere Bereitstellung der entsprechenden Lagerräume) zu sorgen.
Eine Transportversicherung bis zu einem Warenwert von 2.000,00 EUR ernimmt der Auftragnehmer. (nur Deutschland)
Ab einem Warenwert von 2.000,00 EUR kann auf Wunsch eine Transportversicherung gegen Bezahlung abgeschlossen werden.

7. Gefahrenübergang
Der Versand an die uns bekannt gegebene oder mangels Vereinbarung bestimmte Empfangsstelle erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Produktionsstandortes auf den Auftraggeber über. Ebengleiches gilt für von uns bereitgestellte Ware, die nicht abgerufen wird oder wenn die Lieferung nicht angenommen oder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt wird.

8. Verpackung
Jedes Warengut wird einzeln transportsicher in Kartonagen verpackt und versendet. Wenn mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, werden für Verpackung 1,5% des Warennettobetrages in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten Sorge zu tragen.

9. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung mit 2% Skonto innerhalb 10 Tage bzw. 20 Tage rein Netto.
Erstbestellungen eines Auftraggebers erfolgen per Nachname-Versand oder einer Vorauskasse des Rechnungsbetrages mit 4% Skonto.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir 10% Verzugszinsen auf den Bruttowarenwert, zuzüglich 10,--€ Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr.
Bei Annahme eines Auftrages setzen wir die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers voraus. Liegt eine Annahme der Zahlungsunfähigkeit seitens des Bestellers vor, berechtigen wir uns von dem zustande gekommenen Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags.
Dem Besteller wird nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forderungen aufzurechnen

10. Warenreklamation
Unsere Produkte werden vor Lieferung einer Qualitätsprüfung unterzogen. Produktmängel müssen bis spätestens 10 Tage nach Ablieferung beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Die gleiche Vorgehensweise betrifft auch Transportschäden.
Ab 10 Tage nach Warenannahme wird keine Haftung für Mängel übernommen. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 24 Monate nachdem die Ware das Werk des Lieferanten verlassen hat.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Aufrechterhaltung unseres Vorbehaltseigentums berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab, dies ist in den Geschäftsbüchern des Auftraggebers zu vermerken. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet die Drittschuldner anzugeben und diese Abtretung anzuzeigen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Verbindlichkeiten ist München.
Gerichtssand bei Streitigkeiten mit Bestellern ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht in München. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB).

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